Prüfungsordnung

  1. Zugelassen zur Hundeführerscheinprüfung/Verhaltensprüfung nach IBH-Richtlinien sind nur Hunde (Mindestalter 15 Monate), die ein Training in einer dem IBH angeschlossenen Hundeschule, die sich strikt vom Einsatz aversiver Reize distanziert, absolviert haben. Zugelassen werden Hund-Mensch-Teams, die mindestens 12 Trainingsstunden bzw. regelmäßig 3 Monate am Training teilgenommen haben. Des Weiteren ist zu verhindern, dass der zu prüfende Hund während der Prüfung unter dem Einfluss von Sedativa oder anderen bewusstseinsverändernden Medikamenten steht, da zum sonstigen Verhalten abweichende Reaktionen sofort auffallen würden. Wäre dies der Fall, würden Hund und Halter von der Prüfung ausgeschlossen. Das Mindestalter des Hundehalters liegt bei 16 Jahren.
  2. Hunde, die an einer Erkrankung leiden oder ein Handicap haben, sind dann von der Prüfung ausgeschlossen, wenn diese Erkrankung oder dieses Handicap während der Prüfung eine unzumutbare Belastung für den Hund darstellen oder eine Prüfung unsinnig erscheinen lassen würde. Die Entscheidung über die Prüfungszulassung trifft im Einzelfall der Prüfer.
  3. Der Halter des zu prüfenden Hundes hat diesen durch die Prüfung zu führen. Ein Handling durch fremde, dem Hund nicht vertraute Personen ist nicht gestattet, da sich das Verhalten des Tieres verändern kann und somit die Ergebnisse der abgefragten Prüfungselemente in Frage stellen.
  4. Die in der Prüfung eingesetzten Hunde und Figuranten können dem zu prüfenden Hund bekannt oder auch unbekannt sein. Trainingspartner oder Familienangehörige des zu prüfenden Mensch-Hund-Gespannes sind von der Prüfung als Figuranten ausgeschlossen.
  5. Die Verwendung von Hör- und Sichtzeichen durch den Hundehalter ist ausdrücklich erlaubt. Diese Kombination wird auch im Training verwendet und grundsätzlich als bestmögliche Kommunikationsform angesehen, da sie die natürliche Sinneswahrnehmung des Hundes berücksichtigt. Außerdem wird hierdurch die Orientierung und Konzentration auf den Hundehalter optimiert, was eine bessere Einflussnahme durch diesen bewirkt.
  6. Besonderes Augenmerk wird auf die Einschätzung der Hund-Halter-Beziehung gelegt. Die Bindung des Hundes an seinen Halter sowie der Umgang des Menschen mit seinem Hund in den jeweiligen Situationen werden über den gesamten Prüfungszeitraum beobachtet und gewertet. Wünschenswert ist eine Führung des Hundes über Souveränität und Konsequenz. Der Hund soll sich positiv motiviert zeigen und aufmerksam interessiert sein. Nicht gewünscht sind überzogene Autorität und Einschüchterungsversuche des Hundehalters dem Hund gegenüber. Ein solches Verhalten wird einmalig verwarnt und führt im Weiteren zum Ausschluss. In besonderen Härtefällen kann auch ohne vorherige Abmahnung der Ausschluss von der Prüfung erfolgen (vgl. Abs. 7 und 8).
  7. In der Hundeführerscheinprüfung/Verhaltensprüfung nach IBH-Richtlinien dürfen ebenso wie im Training keinerlei Halsbänder, Leinen oder sonstige Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die dem Hund Schmerzen zufügen oder ihn stark verängstigen. Keinesfalls zugelassen sind somit Halsungen wie Stachelhalsband, Kettenwürger, Kettenhalsbänder, Moxonleine, Elektroreizgeräte wie z. B. Teletakt etc. Der Leinenruck als Führhilfe wird nicht akzeptiert. Die Hundeführerscheinprüfung nach IBH-Richtlinien wird ausschließlich bei Hunden vorgenommen, die entweder ein Brustgeschirr oder ein breites Halsband ohne Zugvorrichtung tragen. Als positive Verstärker dürfen kurze Spielsequenzen, verbales Lob und das Streicheln eingesetzt werden. Futterbelohnung ist ausdrücklich erlaubt. Hat ein Hund seine Anweisung nicht gleich verstanden oder ausgeführt, darf das Signal wiederholt werden.
  8. Schläge, Prügel oder Tritte sowie das Anschreien des Hundes und sonstige Misshandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung und können gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen Tierquälerei nach sich ziehen.
  9. Sollten sich im Verlauf der Prüfung Situationen ergeben, die den Verlauf der Prüfung stark beeinträchtigen oder unmöglich machen, liegt es im Ermessen des Prüfers, die Prüfung abzubrechen. Ist der Hund erschöpft oder gestresst, kann in Absprache mit dem Prüfer eine Pause eingelegt werden.
  10. Den Anweisungen des Prüfers ist Folge zu leisten.
  11. Die Sachkundenachweisprüfung (schriftliche Prüfung) wird von einem Mitglied des IBH (mit Eidesstattlicher Erklärung) durchgeführt. Die praktische Prüfung kann nur von einem IBH-zugelassenen Prüfer abgenommen werden. Dieser Prüfer darf nicht der Ausbilder der Hunde sein.
  12. Nach bestandener schriftlicher Prüfung (Gültigkeit 3 Jahre) erfolgt die Zulassung zur praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung kann auch ohne praktische Prüfung abgelegt werden. In einigen Bundesländern und Kommunen wurde bereits der Hundeführerschein und/oder Sachkundenachweis nach IBH Richtlinien anerkannt.
  13. Die praktischen Prüfungen werden einzeln durchgeführt. Die Prüfung in den einzelnen praktischen Bereichen sollte insgesamt nicht länger als 30 Minuten dauern.
  14. Abschließende Beurteilung: Jedes Hund-Halter-Team erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat sowie eine schriftliche allgemeine Beurteilung der Prüfung, die ggf. Hinweise zur Verbesserung der Mensch-Hund-Beziehung und/ oder des allgemeinen Gehorsams enthält. Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen lässt, kann das Hund-Halter-Team die Prüfung bestehen, wenn der Halter durch sein Wissen und seinen Umgang mit dem Tier zeigt, dass er um die Probleme seines Hundes weiß, sich entsprechend verhält und dadurch eine Gefährdung oder Belästigung seiner Umgebung ausschließt.

Stand 13.02.2012

Quelle: Seite des IBH